EULA Android
LESEN SIE DIESEN VERTRAG BITTE SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE ODER APP VERWENDEN.
Zuletzt aktualisiert am 15.05.2024
Dieser Lizenzvertrag für Endbenutzer („EULA“) ist ein Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristischer Person) und der Firma eCharge Hardy Barth GmbH, Leinbergstraße 14, 92262 Birgland-Schwend, Germany, https://www.echarge.de (nachfolgend "Lizenzgeberin" genannt), der die Verwendung der Software Hardy Barth eMobility (nachfolgend "lizenzierte Anwendung" oder „APP“ genannt) regelt.
Vom Begriff „lizenzierte Anwendung“ werden die Anwendungssoftware, APP, Treiber und alle andere Softwaretypen sowie unter Umständen auch zugehörige Medien, gedruckte Materialien und Online- bzw. elektronische Dokumentationen umfasst.
Rechte an der lizenzierten Anwendung werden nur unter der Bedingung eingeräumt, dass Sie allen Bestimmungen dieser EULA zustimmen.
Durch das Herunterladen der APP von der Software-Vertriebsplattform von Google ("Play Store" – nachfolgend auch „Dienste“ genannt) und jeglicher Aktualisierungen (wie in dieser Lizenzvereinbarung erlaubt), oder durch Kopieren, oder eine anderweitige Nutzung der APP, erklären Sie, dass Sie an alle Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gebunden sind und diese anerkennen.
Die Parteien dieses Lizenzvertrags erkennen an, dass die Dienste keine Partei dieses Lizenzvertrags sind und an keine Bestimmungen oder Verpflichtungen in Bezug auf die lizenzierte Anwendung gebunden sind, wie z. B. Gewährleistung, Haftung, Wartung und Support. Die Lizenzgeberin, nicht die Dienste, ist allein für die lizenzierte Anwendung und deren Inhalt verantwortlich.
Dieser Lizenzvertrag darf keine Nutzungsregeln für die lizenzierte Anwendung vorsehen, die im Widerspruch zu den aktuellen Play-Store-Nutzungsbedingungen ("Nutzungsregeln") stehen. Die Lizenzgeberin bestätigt, dass sie die Möglichkeit hatte, die Nutzungsregeln zu überprüfen, und dass diese Lizenzvereinbarung nicht im Widerspruch zu ihnen steht.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Lizenzbedingungen.
Eine Einweisung und Schulung in die APP durch die Lizenzgeberin bedarf der gesonderten Vereinbarung und ist vergütungspflichtig.
Die APP der Lizenzgeberin ist für die Nutzung auf Geräten mit dem Betriebssystem von Google ("Android") bestimmt.
INHALTSVERZEICHNISS
1. DIE ANWENDUNG
2. UMFANG DER LIZENZ
3. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
4. WARTUNG UND UNTERSTÜTZUNG
5. VERWENDUNG VON DATEN
6. HAFTUNG DES NUTZERS FÜR EIGENE INHALTE
7. HAFTUNG DER LIZENZGEBERIN
8. GEWÄHRLEISTUNG
9. PRODUKTANSPRÜCHE
10. ERKLÄRUNG DES NUTZERS ZUR EINHALTUNG VON EXPORTGESETZEN
11. KONTAKTINFORMATIONEN
12. KÜNDIGUNG – BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES
13. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM DRITTER
14. ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND - VERTRAGSSPRACHE
15. HINWEIS AUS OS-PLATTFORM DER EU UND HINWEIS NACH VSBG
1. DIE ANWENDUNG
Hardy Barth eMobility ist eine Software zur Steuerung von für Elektrofahrzeuge konzipierte Ladestationen (EV-Ladestationen), welche für die Nutzung für Android-Mobilgeräte ("Geräte") angepasst und bestimmt ist.
2. UMFANG DER LIZENZ
2.1 Die Lizenzgeberin räumt dem Lizenznehmer (Nutzer) eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Installation und Nutzung der lizenzierten Anwendung auf allen Geräten, die er als Nutzer besitzt oder kontrolliert und die gemäß den Nutzungsregeln zulässig sind, ein.
2.2 Die lizenzierte Anwendung darf darüber hinaus von anderen Konten, die mit dem Nutzer verbunden sind, über Family Sharing oder Mengeneinkauf genutzt werden.
2.3 Diese Lizenz gilt auch für alle von der Lizenzgeberin bereitgestellten Updates der lizenzierten Anwendung, die die erste lizenzierte Anwendung ersetzen, reparieren und/oder ergänzen, es sei denn, für ein solches Update wird eine separate Lizenz bereitgestellt; in diesem Fall gelten die Bedingungen dieser neuen Lizenz.
2.4 Der Lizenznehmer ist vorbehaltlich der vorherigen Einwilligung der Lizenzgeberin in Textform nicht berechtigt die lizenzierte Anwendung, zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen oder die lizenzierte Anwendung anderweitig über die Nutzungsbedingungen hinaus an Dritte zur Nutzung weiterzugeben außer zu den in diesem EULA genannten Bedingungen.
2.5 Der Lizenznehmer darf den Quellcode der lizenzierten Anwendung oder eines Teils davon nicht zurückentwickeln, übersetzen, disassemblieren, integrieren, dekompilieren, entfernen, modifizieren, bearbeiten, außer in dem Umfang in welchem ein Recht zur Rückentwicklung vom Gesetz zwingend vorgeschrieben ist oder es in diesem EULA ausdrücklich bestimmt wird. An den Ergebnissen erhält die Lizenznehmerin keine eigenen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Der Lizenznehmer hat bei einer Fehlerhaftigkeit der Lizenzgeberin in Textform das Recht einzuräumen, den Fehler selbst zu beseitigen, bevor sie das Computerprogramm ändert, erweitert oder umarbeitet.
2.6 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn die Lizenzgeberin Sorge dafür trägt, dass der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang der APP bestehen bleibt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Lizenznehmers bleiben hiervon unberührt.
2.7 Der Lizenznehmer darf Kopien nur auf Geräten erstellen und speichern, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, um eine Sicherungskopie unter den Bedingungen dieser Lizenz, den Nutzungsregeln und allen anderen Bedingungen, die für das verwendete Gerät oder die Software gelten, aufzubewahren. Er erkennt an, dass unbefugte Dritte zu keiner Zeit Zugang zu diesen Kopien erhalten dürfen.
2.8 Alle Rechte an der lizenzierten Anwendung inklusive der Benutzerdokumentation sind Eigentum der Lizenzgeberin und sind gesetzlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis- und Markengesetze sowie andere anwendbare Gesetze und internationale Verträge.
2.9 Der Lizenznehmer darf keine Produktkennzeichnungen, Urheberrechtshinweise oder Eigentumsbeschränkungen von der lizenzierten Anwendung entfernen oder bearbeiten.
2.10 Wenn der Lizenznehmer seine Geräte an einen Dritten verkaufen, muss er die lizenzierte Anwendung vorher von den Geräten entfernen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
2.11 Der Lizenznehmer ist berechtigt, die lizenzierte Anwendung unter Aufgabe seiner eigenen Rechte an einen anderen Endbenutzer zu übertragen, wenn er dem Erwerber zugleich sämtliche Vertragsgegenstände überlässt und die Nutzung der Vertragsgegenstände gleichzeitig, vollständig und unwiderruflich aufgibt, wobei der Lizenznehmer insbesondere verpflichtet ist, sämtliche Kopien der lizenzierten Anwendung, die nach Überlassung an den Erwerber noch bei ihr verblieben sind, zu löschen. Jede Übertragung muss alle Komponenten, Medien, Druckmaterialien sowie diese EULA umfassen. Die Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, beispielsweise als Kommission, erfolgen. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der die zu übertragende lizenzierte Anwendung erhält, allen EULA-Bestimmungen zustimmen.
3. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
3.1 Die Lizenzgeberin bemüht sich, die lizenzierte Anwendung auf dem neuesten Stand zu halten, damit sie mit geänderten/neuen Versionen der Firmware und neuer Hardware kompatibel ist. Ein Anspruch auf eine solche Aktualisierung wird Ihnen nicht gewährt.
3.2 Sie erkennen an, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, sich zu vergewissern, dass das Endgerät, auf dem Sie die lizenzierte Anwendung nutzen wollen, die oben genannten technischen Spezifikationen erfüllt.
3.3 Die Lizenzgeberin behält sich das Recht vor, die technischen Spezifikationen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder anzupassen. Die aktuellen Voraussetzungen finden Sie vor den Download bei den Diensten.
4. WARTUNG UND UNTERSTÜTZUNG
4.1 Die Lizenzgeberin ist allein für die Bereitstellung von Wartungs- und Supportleistungen für diese lizenzierte Anwendung verantwortlich.
4.2 Sie können die Lizenzgeberin unter der E-Mail-Adresse erreichen, die in der Play Store-Übersicht für diese lizenzierte Anwendung aufgeführt ist.
4.3 Die Lizenzgeberin und der Nutzer erkennen an, dass die Dienste in keiner Weise verpflichtet sind, Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die lizenzierte Anwendung zu erbringen.
5. VERWENDUNG VON DATEN
5.1 Sie erkennen an, dass die Lizenzgeberin in der Lage ist, auf die von Ihnen heruntergeladenen Inhalte der lizenzierten Anwendung und Ihre persönlichen Daten zuzugreifen und diese anzupassen. Die Nutzung dieser Materialien und Daten durch die Lizenzgeberin unterliegt den zwischen den Parteien geschlossenen rechtlichen Vereinbarungen und den Datenschutzbestimmungen der Lizenzgeberin.
5.2 Sie erkennen an, dass die Lizenzgeberin technische Daten und damit zusammenhängende Informationen über Ihr Gerät, Ihr System, Ihre Anwendungssoftware und Ihre Peripheriegeräte erheben und verwenden darf, um Ihnen Produktunterstützung anzubieten, Software-Updates zu erleichtern und um Ihnen (gegebenenfalls) andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der lizenzierten Anwendung anzubieten.
5.3 Die Lizenzgeberin kann diese Informationen auch verwenden, um ihre Produkte zu verbessern oder Ihnen Dienstleistungen oder Technologien zur Verfügung zu stellen, solange sie in einer Form vorliegen, die Sie nicht persönlich identifiziert.
6. HAFTUNG DES NUTZERS FÜR EIGENE INHALTE
6.1 Indem Sie Vorschläge oder sonstiges Feedback zur lizenzierten Anwendung einreichen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Lizenzgeberin dieses Feedback für jeden Zweck nutzen und weitergeben kann, ohne dass Sie dafür eine Vergütung erhalten.
6.2 Wir machen keine Urheberrechte an Ihren Beiträgen geltend.
6.3 Wir haften nicht für Inhalte, Aussagen oder Darstellungen, die Nutzer in irgendeinem Bereich der lizenzierten Anwendung bereitstellen.
6.4 Der Nutzer selbst trägt die alleinige Verantwortung für seine Inhalte und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, die Lizenzgeberin von jeglicher Verantwortung freizustellen.
7. HAFTUNG DER LIZENZGEBERIN
7.1 Die Lizenzgeberin haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Verletzt die Lizenzgeberin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Lizenzgeberin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Im Übrigen ist eine Haftung der Lizenzgeberin ausgeschlossen.
7.4 Um Datenverluste zu vermeiden, ist der Nutzer verpflichtet, von den Backup-Funktionen der lizenzierten Anwendung Gebrauch zu machen, soweit dies nach den geltenden Nutzungsbedingungen Dritter zulässig ist.
7.5 Die lizenzierte Anwendung kann Links zu anderen Websites oder Inhalte, die Dritten gehören oder von ihnen stammen, enthalten. Solche externen Links werden vom Lizenzgeber, außer beim erstmaligen Setzen des Links, nicht laufend untersucht, überwacht oder auf Richtigkeit, Angemessenheit, Gültigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit oder Vollständigkeit geprüft und können sich jederzeit ändern. Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewährleistung, Unterstützung oder Garantie für die Richtigkeit und/oder Zuverlässigkeit von Informationen auf Websites Dritter, die über die lizenzierte Anwendung verlinkt sind. Der Lizenzgeber ist weder Partei noch in irgendeiner Weise für die Überwachung von Transaktionen zwischen dem Nutzer und Drittanbietern von Produkten oder Dienstleitungen verantwortlich.
8. GEWÄHLRLEISTUNG
8.1 Die Lizenzgeberin gewährleistet, dass die lizenzierte Anwendung zum Zeitpunkt Ihres Downloads frei von Spyware, trojanischen Pferden, Viren oder sonstiger Malware ist.
8.2 Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
8.3 Hiervon abweichend gilt, das Mängelansprüche nicht bestehen für die lizenzierte Anwendung, die auf dem Gerät nicht lauffähig ist, die unbefugt verändert, unsachgemäß oder schuldhaft behandelt, mit ungeeigneter Hard- oder Software kombiniert oder installiert, mit ungeeignetem Zubehör verwendet wurde, gleichgültig ob durch Sie selbst oder durch Dritte, oder wenn sonstige Gründe außerhalb des Einflussbereichs der Lizenzgeberin vorliegen, die die Lauffähigkeit der lizenzierten Anwendung beeinträchtigen.
8.4 Ist der Endnutzer Unternehmer, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Mängelansprüche nach von zwölf (12) Monaten, nachdem die lizenzierte Anwendung dem Nutzer zur Verfügung gestellt wurde.
8.5 Für Endnutzer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9. PRODUKTANSPRÜCHE
Die Lizenzgeberin und der Lizenznehmer erkennen an, dass die Lizenzgeberin und nicht die Dienste für die Behandlung von Ansprüchen des Nutzers oder eines Dritten in Bezug auf die lizenzierte Anwendung oder den Besitz und/oder die Nutzung der lizenzierten Anwendung durch den Nutzer verantwortlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Produkthaftungsansprüche;
Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass die lizenzierte Anwendung nicht den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entspricht; und
Ansprüche, die sich aus Verbraucherschutz-, Datenschutz- oder ähnlichen Gesetzen ergeben.
10. ERKLÄRUNG DES NUTZERS ZUR EINHALTUNG VON EXPORTGESETZEN
10.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Gesetze und Vorschriften der USA und anderer Länder („Exportgesetze“) einzuhalten, um sicherzustellen, dass
beim Export der lizenzierten Anwendung nicht direkt oder indirekt gegen Exportgesetze verstoßen wird und
die lizenzierte Anwendung nicht für Zwecke genutzt wird, die durch Exportgesetze untersagt sind.
10.2 Der Nutzer versichert und garantiert bei Nutzung der lizenzzierten Anwendung, dass er sich nicht in einem Land befindet, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder das von der US-Regierung als "Terroristen unterstützendes" Land bezeichnet wurde, und dass er sich nicht auf einer Liste der US-Regierung mit verbotenen oder eingeschränkten Parteien aufgeführt befindet.
11. KONTAKTINFORMATIONEN
Für allgemeine Anfragen, Beschwerden, Fragen, Anregungen oder Ansprüche bezüglich der lizenzierten Anwendung wenden Sie sich bitte an:
eCharge Hardy Barth GmbH
Leinbergstraße 14,
92262 Birgland-Schwend
Germany
info@echarge.de
12. KÜNDIGUNG – BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES
12.1 Die Lizenz ist gültig, bis sie von der Lizenzgeberin oder von Ihnen gekündigt wird.
12.2 Ihre Rechte unter dieser Lizenz enden automatisch und ohne Benachrichtigung der Lizenzgeberin, wenn Sie eine oder mehrere Bedingungen dieser Lizenz nicht einhalten.
12.3 Bei Beendigung der Lizenz müssen Sie jegliche Nutzung der lizenzierten Anwendung einstellen und alle Kopien der lizenzierten Anwendung, ganz oder teilweise, vernichten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Dies gilt gleichermaßen in Bezug auf eine alte Version der lizenzierten Anwendung, wenn dem Lizenznehmer von der Lizenzgeberin ein autonom funktionierendes Upgrade zur Verfügung gestellt wird.
13. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM DRITTER
Die Lizenzgeberin und der Lizenznehmer erkennen an, dass im Falle von Ansprüchen Dritter, die behaupten, dass die lizenzierte Anwendung oder der Besitz und die Nutzung der lizenzierten Anwendung durch den Nutzer die Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten verletzen, die Lizenzgeberin und nicht die Dienste die alleinige Verantwortung für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Erledigung solcher Ansprüche wegen Verletzung des geistigen Eigentums trägt.
14. ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND – VETRAGSSPRACHE
14.1 Diese Lizenzvereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Für den Fall, dass der Lizenznehmer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.3 Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder in Deutschland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Amberg. Die Lizenzgeberin ist darüber hinaus berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Lizenznehmers zu klagen.
14.4 Vertragssprache ist Deutsch.
15. HINWEIS AUS OS-PLATTFORM DER EU UND HINWEIS NACH VSBG
15.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/odr aufrufbar ist.
15.2 Die Lizenzgeberin nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.